Eine von Ihnen erlegte Rehgeiß zeigt beim Versorgen keine Auffälligkeiten. Können Sie das Stück an einen Gasthof verkaufen?
Es geht um die Wildbretvermarktung. Diese ist in kleine Mengen an den lokalen Einzelhandel (z.B. Gasthof) ohne amtliche Fleischuntersuchung möglich. Für die Abgabe in der Decke müssen die Sicherheit des Lebensmittels und die Rückverfolgbarkeit gewährleistet werden. Bei Abgabe von zerwirktem Wildbret muss der Jäger außerdem als Lebensmittelunternehmer gemeldet sein und die Anforderungen an eine Wildkammer erfüllen.