Wann muss Großwild der amtlichen Fleischuntersuchung unterzogen werden?
Wenn das Wild vor der Schussabgabe bedenkliche Merkmale zeigte.
Wenn das Wild nach der Erlegung bedenkliche Merkmale aufweist, die den Verzehr durch den Menschen nicht zulassen.
Wenn Wild zum Eigenverbrauch oder zur Abgabe in kleinen Mengen an Privatpersonen vorgesehen ist und keine bedenklichen Merkmale aufweist.
Wenn das Wild unschädlich beseitigt werden soll.