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Darf das Wildbret eines Rehes ohne amtliche Fleischuntersuchung zum eigenen Verbrauch verwendet werden, wenn beim Aufbrechen ein Leberegelbefall festgestellt wurde, sonst aber keine bedenklichen Merkmale vorliegen?
Darf das Wildbret eines Rehes ohne amtliche Fleischuntersuchung zum eigenen Verbrauch verwendet werden, wenn beim Aufbrechen ein Leberegelbefall festgestellt wurde, sonst aber keine bedenklichen Merkmale vorliegen?