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Sie besitzen eine Bockdoppelflinte im Kaliber 12
Stahlschrote können Flintenchokes und Läufe verziehen und sogar die Laufverbindungen auftrennen. Deshalb hat die C.I.P. für Stahlschrotpatronen spezielle Regeln aufgestellt. Eine dieser Regeln ist, dass aus Flinten mit Normalbeschuss nur Schrote mit einer Größe bis 3,25 mm verschossen werden dürfen. Ab 3,5 mm bedarf es einem Stahlschrotbeschuss.