Sie besitzen eine Bockdoppelflinte im Kaliber 12/70 mit Halb- und Vollchoke und Normalbeschuss. Dürfen Sie daraus zur Entenjagd auch Stahlschrotpatronen verschießen?

Erklärung:

Stahlschrote können Flintenchokes und Läufe verziehen und sogar die Laufverbindungen auftrennen. Deshalb hat die C.I.P. für Stahlschrotpatronen spezielle Regeln aufgestellt. Eine dieser Regeln ist, dass aus Flinten mit Normalbeschuss nur Schrote mit einer Größe bis 3,25 mm verschossen werden dürfen. Ab 3,5 mm bedarf es einem Stahlschrotbeschuss.

A

Nein, weil hierfür ein gesonderter Stahlschrotbeschuss erforderlich ist

B

Ja, wenn Patronen mit normaler Ladung und max. 3,25 mm Schrot verwendet werden

C

Ja, wenn Stahlschrot ausschließlich im unteren Lauf (Halbchoke) verwendet wird