Brauchen Inhaber eines Jahresjagdscheins zum Erwerb ihrer ersten Langwaffe – einer Bockbüchsflinte – eine vorher ausgestellte Waffenbesitzkarte?

Erklärung:

Langwaffen können mit dem Jagdschein erworben werden und müssen im Anschluss innerhalb von 2 Wochen in die Waffenbesitzkarte eingetragen werden.

A

Ja

B

Nein