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Brauchen Inhaber eines Jahresjagdscheins zum Erwerb ihrer ersten Langwaffe – einer Bockbüchsflinte – eine vorher ausgestellte Waffenbesitzkarte?
Langwaffen können mit dem Jagdschein erworben werden und müssen im Anschluss innerhalb von 2 Wochen in die Waffenbesitzkarte eingetragen werden.