Welche der nachgenannten Aussagen zu waffenrechtlichen Vorschriften ist richtig?
Siehe: Sicherheitsbehältnisse
Die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, ist zulässig.
Die gemeinschaftliche Aufbewahrung von 12 Langwaffen durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, in einem einzigen Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 ist zulässig.
Die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, ist nur zulässig, wenn keine Kurzwaffen aufbewahrt werden.