Ein Inhaber eines gültigen Jagdscheines darf folgende Gegenstände ohne weitere Erlaubnis erwerben:

A

Eine Flinte

B

Eine Pistole

Pistolen dürfen nur mit einem Voreintrag in der Waffenbesitzkarte erworben werden.

C

Eine Selbstladebüchse

D

Treibladungspulver

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