Welche Voraussetzungen müssen unter anderem grundsätzlich für die Abschussplanfreiheit bei Rehwild vorliegen?
In verpachteten Revieren ist jährlich ein Waldbegang durchzuführen, an dem Verpächter und Pächter gemeinsam teilnehmen müssen. Die Grundbesitzer müssen die Möglichkeit der Teilnahme erhalten
In einem Gemeinschaftsjagdrevier muss ein Beschluss der Jagdgenossenschaft vorliegen und die abschussplanfreie Bejagung bei der unteren Jagdbehörde angezeigt werden
Die Möglichkeit der Abschussplanfreiheit besteht nur für Reviere mit einer Bewertung der Verbissbelastung in der ergänzenden Revierweisen Aussage zum letzten Forstlichen Gutachten als günstig oder tragbar