Am 10. August wird eine Rehgeiß samt ihrem Kitz bei einem Verkehrsunfall getötet. Beide Stücke sind bei der Inbesitznahme durch den Revierinhaber nicht mehr verwertbar. Was ist in die Streckenliste einzutragen?

Erklärung:

„In die Streckenliste ist auch alles sonst verendet gefundene Wild (Fallwild), beim Schalenwild jedoch mit Ausnahme des vor Beginn seiner Jagdzeit gefallenen, im ersten Lebensjahr stehenden Jungwildes einzutragen.“

Siehe: § 16 AVBayJG

Die Jagdzeit auf das Kitz beginnt jedoch erst am 1. September.

A

Beide Stücke

B

Nur die Rehgeiß

C

Es ist keine Eintragung erforderlich