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Am 10. August wird eine Rehgeiß samt ihrem Kitz bei einem Verkehrsunfall getötet. Beide Stücke sind bei der Inbesitznahme durch den Revierinhaber nicht mehr verwertbar. Was ist in die Streckenliste einzutragen?
„In die Streckenliste ist auch alles sonst verendet gefundene Wild (Fallwild), beim Schalenwild jedoch mit Ausnahme des vor Beginn seiner Jagdzeit gefallenen, im ersten Lebensjahr stehenden Jungwildes einzutragen.“
Siehe: § 16 AVBayJG
Die Jagdzeit auf das Kitz beginnt jedoch erst am 1. September.