Waidwissen logo
Waidwissen

Am 10. August wird eine Rehgeiß samt ihrem bei einem Verkehrsunfall getötet. Beide Stücke sind bei der Inbesitznahme durch den Revierinhaber nicht mehr verwertbar. Was ist in die einzutragen?


„In die ist auch alles sonst verendet gefundene (), beim jedoch mit Ausnahme des vor Beginn seiner Jagdzeit gefallenen, im ersten Lebensjahr stehenden Jungwildes einzutragen.“

Siehe: § 16 AVBayJG

Die Jagdzeit auf das beginnt jedoch erst am 1. September.