Eine Rotte Schwarzwild dringt innerhalb eines Gemeinschaftsjagdreviers in einen unmittelbar an ein landwirtschaftliches Anwesen anschließenden, umfriedeten Hausgarten ein und verursacht dort erheblichen Wildschaden. Ist der Jagdpächter zum Ersatz dieses Schadens verpflichtet, wenn er nach dem Jagdpachtvertrag den Ersatz des Wildschadens ganz übernommen hat?

Erklärung:

Bei dem Hausgarten handelt es sich um einen befriedeten Bezirk, auf welchen die Wildschadensersatzpflicht nicht anzuwenden ist.

A

Ja

B

Nein