An einem Maisfeld, das zu einem verpachteten Gemeinschaftsjagdrevier gehört, verursacht Schwarzwild erheblichen Wildschaden. Eine Vereinbarung zwischen Jagdgenossenschaft und Jagdpächter über den Wildschadensersatz besteht nicht. Wer muss den Wildschaden ersetzen?

Erklärung:

Es besteht keine Vereinbarung zum Wildschadensersatz zwischen Jagdpächter und Jagdgenossenschaft. Somit ist die Jagdgenossenschaft in der Schadensersatzpflicht.

In der Regel ist die Übertragung der Schadensersatzpflicht auf den Jagdpächter wichtiger Bestandteil des schriftlichen Pachtvertrages.

A

Jagdpächter

C

Jagdpächter und Jagdgenossenschaft

D

Die Gemeinde