Eine Erfolg versprechende Jagdart auf den Steinmarder ist es, den Marder in Hofräumen umfriedeter landwirtschaftlicher Anwesen anzukirren und beim Mondschein am Kirrplatz zu erlegen. Benötigt der Revierinhaber zu einer solchen Jagdausübung neben der Zustimmung des Grundstückseigentümers auch eine Erlaubnis der Jagdbehörde?

Erklärung:

Knifflige Frage. Es handelt sich um ein umfriedetes Anwesen und somit um einen befriedeten Bezirk. Auf diesen Flächen ruht die Jagd. Somit ist eine schriftliche Erlaubnis der unteren Jagdbehörde notwendig.

A

Ja

B

Nein

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