Sie haben als Revierinhaber nach dem Abschussplan nur noch einen Gamsbock der Klasse I a frei. Beim Pirschen treffen Sie auf einen schlecht verhaarten und im Wildbret schwachen Jährling. Dürfen Sie ihn erlegen?
Ja, ohne weiteres
In Bayern darf bei Schalenwild zur Erfüllung des Abschussplans anstelle einer älteren/stärkeren Klasse auch ein Stück einer jüngeren/schwächeren Klasse entnommen werden.
Siehe: § 16 AVBayJG – Abschußplanerfüllung, Überwachung, Streckenliste, statistische Nachweisung
Nein
Ja, aber erst nach entsprechender Änderung des Abschussplans