Sie haben als Revierinhaber nach dem Abschussplan nur noch einen Gamsbock der Klasse I a frei. Beim Pirschen treffen Sie auf einen schlecht verhaarten und im Wildbret schwachen Jährling. Dürfen Sie ihn erlegen?

A

Ja, ohne weiteres

In Bayern darf bei Schalenwild zur Erfüllung des Abschussplans anstelle einer älteren/stärkeren Klasse auch ein Stück einer jüngeren/schwächeren Klasse entnommen werden.

Siehe: § 16 AVBayJG – Abschußplanerfüllung, Überwachung, Streckenliste, statistische Nachweisung

B

Nein

C

Ja, aber erst nach entsprechender Änderung des Abschussplans