Schwarzwild hat eine im freien Feld errichtete Kartoffelmiete aufgebrochen und Schaden an den eingelagerten Kartoffeln verursacht. Muss der angerichtete Schaden nach den gesetzlichen Bestimmungen ersetzt werden?

Erklärung:

Die Frage dreht sich um die Wildschadensersatzpflicht. Diese bezieht sich nur auf noch nicht geerntete Früchte. Kartoffeln, welche bereits eingelagert sind, gelten als geerntet und unterliegen nicht der Ersatzpflicht.

A

Ja

B

Nein

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