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Schwarzwild hat eine im freien Feld errichtete Kartoffelmiete aufgebrochen und Schaden an den eingelagerten Kartoffeln verursacht. Muss der angerichtete Schaden nach den gesetzlichen Bestimmungen ersetzt werden?
Die Frage dreht sich um die Wildschadensersatzpflicht. Diese bezieht sich nur auf noch nicht geerntete Früchte. Kartoffeln, welche bereits eingelagert sind, gelten als geerntet und unterliegen nicht der Ersatzpflicht.