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hat eine im freien Feld errichtete aufgebrochen und Schaden an den eingelagerten verursacht. Muss der angerichtete Schaden nach den gesetzlichen Bestimmungen ersetzt werden?


Die Frage dreht sich um die . Diese bezieht sich nur auf noch nicht geerntete Früchte. , welche bereits eingelagert sind, gelten als geerntet und unterliegen nicht der Ersatzpflicht.