Welche Aussagen zur Abschussplanung bei Rehwild sind richtig?
Rehwild kann im Rahmen eines 3-Jahresabschussplans erlegt werden
Rehwild kann in einem Gemeinschaftsjagdrevier nach Beschluss der Jagdgenossenschaft und Anzeige der abschussplanfreien Bejagung bei der unteren Jagdbehörde ohne Abschussplan erlegt werden
Rehwild muss im Rahmen eines jährlichen Abschussplans erlegt werden