Welche Ausweispapiere muss ein allein mit der Waffe jagender Jagdgast mit sich führen?

A

gültiger Jagdschein

B

auf seinen Namen lautende schriftliche Jagderlaubnis

D

Nachweis über die Teilnahme an einem Fallenlehrgang

E

Nachweis über den Abschluss einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung

F

Personalausweis