Ein Feldrain ist mit einer Hecke aus Schlehe und Weißdorn bestockt. Der Grundbesitzer empfindet diese Hecke als störend. Deswegen rodet er die Fläche und brennt den restlichen Bewuchs nieder. Ist dies zulässig?
Ja
Nein
Für alle Pflanzen gibt es im Naturschutzgesetz einen Entnahmeschutz. Dieser kann bei Vorliegen eines vernünftigen Grundes umgangen werden. Allerdings kann das „störende“ einer Hecke nicht als vernünftiger Grund gewertet werden.