Sie haben als Revierinhaber auf einen Frischling geschossen, der in Sichtweite im Nachbarrevier verendet. Wildfolge ist nicht vereinbart. Was müssen Sie tun?
Der Frischling kann weggeschafft werden und ist unverzüglich dem Reviernachbarn auszuhändigen
Der Frischling ist zu versorgen und dem Jagdvorsteher des Nachbarreviers zu übergeben
Der Frischling ist zu versorgen und der Reviernachbar zu verständigen
Es ist unverzüglich die untere Jagdbehörde zu informieren