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Was muss ein Revierinhaber tun, wenn in seinem ein Rotwild-Alttier überfahren und ihm abgeliefert wurde?


„Über erlegtes und verendet gefundenes mit Ausnahme des vor Beginn seiner Jagdzeit gefallenen Jungwildes hat der Revierinhaber neben der Führung der innerhalb einer Woche der Jagdbehörde eine Abschußmeldung nach Maßgabe der zuständigen unteren Jagdbehörde zu erstatten.“

Siehe: AVBayJG § 16 (2) – Abschußplanerfüllung, Überwachung, Streckenliste, statistische Nachweisung