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Was muss ein Revierinhaber tun, wenn in seinem Hochwildrevier ein Rotwild-Alttier überfahren und ihm abgeliefert wurde?
„Über erlegtes und verendet gefundenes Rotwild mit Ausnahme des vor Beginn seiner Jagdzeit gefallenen Jungwildes hat der Revierinhaber neben der Führung der Streckenliste innerhalb einer Woche der Jagdbehörde eine Abschußmeldung nach Maßgabe der zuständigen unteren Jagdbehörde zu erstatten.“
Siehe: AVBayJG § 16 (2) – Abschußplanerfüllung, Überwachung, Streckenliste, statistische Nachweisung