Ein Landwirt, dessen Anwesen innerhalb eines Gemeinschaftsjagdreviers liegt, hat in seinem Hühnerstall mit vorher gegebener schriftlicher Erlaubnis der unteren Jagdbehörde einen Steinmarder getötet. Wem steht das Aneignungsrecht zu?
Dem Landwirt
Dem Jagdpächter
Der Jagdgenossenschaft