Welche Jagdarten liegen vor, wenn bei einer Jagd 12 Schützen und vier Treiber teilnehmen und zwei frei jagende Jagdterrier dabei verwendet werden?

Erklärung:

BayJG Art. 30 – Treibjagd, Gesellschaftsjagd

(1) Treibjagd ist die Jagd, an der neben Schützen mehr als vier Personen als Treiber und Abwehrer teilnehmen.

(2) Gesellschaftsjagd ist die Jagd, an der mehr als vier Personen teilnehmen