Im Februar wird ein verendetes Kitz gefunden. Muss dieses in die Streckenliste eingetragen werden?
Das Kitz wurde im Mai/Juni vergangenen Jahres gesetzt und hatte somit bereits Jagdzeit 1. September – 15. Januar. Daher muss es in die Streckenliste aufgenommen werden.
„In die Streckenliste ist auch alles sonst verendet gefundene Wild (Fallwild), beim Schalenwild jedoch mit Ausnahme des vor Beginn seiner Jagdzeit gefallenen, im ersten Lebensjahr stehenden Jungwildes einzutragen.“
Siehe: § 16 AVBayJG
Ja
Nein