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Im Februar wird ein verendetes gefunden. Muss dieses in die eingetragen werden?


Das wurde im Mai/Juni vergangenen Jahres gesetzt und hatte somit bereits Jagdzeit 1. September – 15. Januar. Daher muss es in die aufgenommen werden.

„In die ist auch alles sonst verendet gefundene (), beim jedoch mit Ausnahme des vor Beginn seiner Jagdzeit gefallenen, im ersten Lebensjahr stehenden Jungwildes einzutragen.“

Siehe: § 16 AVBayJG