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Dem Inhaber eines 10 km von der Grenze eines Rotwildgebiets entfernten Niederwildreviers kommt beim Abendansitz im Juni ein Rot-Schmalspießer schussgerecht. Darf er ihn ohne Abschussplan erlegen?
Bayern ist in Rotwildgebiete und sog. Rotwild-freie Gebiet aufgeteilt. In den Rotwild-freien Gebieten muss jedes Stück Rotwild, entsprechend den Jagdzeiten und dem Muttertier-Schutz, ohne Plan und ohne Beschränkung erlegt werden. Hierdurch sollen Verbissschäden und Schälschäden vorgebeugt werden.