Sie haben eine Jagderlaubnis für den Abschuss eines Rehbocks. Beim Ansitz am 1. Juli erlegen Sie einen Keiler. Wie ist dieser Sachverhalt rechtlich zu bewerten?
Ihre Handlung kann den Tatbestand eines Schonzeitvergehens erfüllen
Ihre Handlung kann den Straftatbestand der Wilderei erfüllen
Ihre Handlung kann weder den Tatbestand eines Schonzeitvergehens, noch den Straftatbestand der Wilderei erfüllen