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Wer ist Jagdausübungsberechtigter in einem Gemeinschaftsjagdrevier, wenn die Jagdgenossenschaft die Jagd durch einen angestellten Jäger selbst verwaltet?
Der Jagdausübungsberechtigte in einem Jagdbezirk ist der Eigenjagdbesitzer, sofern er im Besitz eines gültigen Jahresjagdscheines ist, oder der Pächter eines Jagdbezirks. In diesem Falle ist das Gemeinschaftsjagdrevier nicht verpachtet, sodass die Jagdgenossenschaft dem Pächter entspricht.
Der angestellte Jäger wird nicht aufgeführt und ist somit nicht Jagdausübungsberechtigter.