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Wer ist in einem Gemeinschaftsjagdrevier, wenn die die Jagd durch einen angestellten selbst verwaltet?


Der in einem Jagdbezirk ist der Eigenjagdbesitzer, sofern er im eines gültigen Jahresjagdscheines ist, oder der Pächter eines . In diesem Falle ist das Gemeinschaftsjagdrevier nicht verpachtet, sodass die dem Pächter entspricht.

Der angestellte wird nicht aufgeführt und ist somit nicht .