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Ein vom Revierinhaber angeschossenes wechselt über die Reviergrenze und tut sich nach etwa 50 m in einem vom Schützen nicht mehr einsehbaren Graben nieder. Darf der Schütze nach der gesetzlichen Wildfolgeregelung mit seiner geladenen über die Grenze an den Graben herantreten, um den anzubringen?


Hier sind zwei Dinge wichtig:

  • Gesetzliche Wildfolgeregelung beachten.
  • Im Sinne des Tierschutzes handeln.

Deshalb sollten folgende Maßnahmen ergriffen werden:

  • Anschuss markieren.
  • Kennzeichnung des Wildwechsels ins Nachbarrevier
  • Vorsicht: Nicht das Nachbarrevier mit geladener und schussbereiter betreten
  • Reviernachbarn informieren.
  • Gemeinsame mit brauchbarem .