Ein vom Revierinhaber angeschossenes Schmalreh wechselt über die Reviergrenze und tut sich nach etwa 50 m in einem vom Schützen nicht mehr einsehbaren Graben nieder. Darf der Schütze nach der gesetzlichen Wildfolgeregelung mit seiner geladenen Langwaffe über die Grenze an den Graben herantreten, um den Fangschuss anzubringen?

Erklärung:

Hier sind zwei Dinge wichtig:

  • Gesetzliche Wildfolgeregelung beachten.
  • Im Sinne des Tierschutzes handeln.

Deshalb sollten folgende Maßnahmen ergriffen werden:

  • Anschuss markieren.
  • Kennzeichnung des Wildwechsels ins Nachbarrevier
  • Vorsicht: Nicht das Nachbarrevier mit geladener und schussbereiter Waffe betreten
  • Reviernachbarn informieren.
  • Gemeinsame Nachsuche mit brauchbarem Jagdhund.
A

Ja

B

Nein