Darf ein an der Jagdausübung verhinderter Revierinhaber einen Jagdgenossen, der nicht im Besitz eines gültigen Jagdscheines ist, mit dem selbstständigen Fangen des Raubwildes in seinem Revier beauftragen?

Erklärung:

Keine Jagd ohne Jagdschein!

A

Ja, ohne weiteres

B

Ja, aber nur mit behördlicher Sondererlaubnis

C

Nein