Soll man einen geflügelten Fasan, der außerhalb des Treibens in ausreichender Schussentfernung davonläuft, beschießen?

Erklärung:

Grundsätzlich wird ein Infanterist aus Gründen der Waidgerechtigkeit nicht beschossen. In diesem Fall ist der Fasan jedoch „geflügelt“, also schon angeschossen. Hier gilt der Grundsatz, dass Wild vor Leid bewahrt werden soll. Deshalb sollte der Fasan nochmals beschossen werden.

Ein Infanterist wird nicht beschossen, außer es handelt sich um einen geflügelten Fasan.

A

Ja

B

Nein

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