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Welche der nachgenannten Kriterien kennzeichnen eine Drückjagd?
„Treibjagd ist die Jagd, an der neben Schützen mehr als vier Personen als Treiber und Abwehrer teilnehmen.“ (Art. 30 BayJG)
Sobald sich mehr als 4 Treiber beteiligen, handelt es sich also um eine Treibjagd und nicht mehr um eine Drückjagd. Das ist eine Eigenheit vom Bayerischen Jagdgesetz.