In welchem der nachgenannten Rahmensätze ist nach den Richtlinien für die Hege und Bejagung des Schalenwildes in Bayern der Zuwachs beim Rotwild anzusetzen?

A

50 - 60 % der Alttiere

B

70 - 90 % der Alttiere

C

100 - 110 % der Alttiere

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