Ist das Beschießen von Schalenwild mit Schrot im Bundesland Kärnten gesetzlich zulässig?
Ja, sofern ein Flintenlaufgeschoss kombiniert mit Schrot verwendet wird.
Ja, bei Rehwild ist die Verwendung von Schrot bis zu einer Distanz von 15 Metern erlaubt.
Ja, jedoch ausschließlich zur Abgabe von Fangschüssen im Rahmen der Nachsuche.
Nein, das Beschießen von Schalenwild mit Schrot ist in Kärnten verboten.