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Bei welcher Jagd sind nach dem LJG Brb. brauchbare Jagdhunde in genügender Zahl bereit zu halten und bei Bedarf zu verwenden?
A
Bei jeder Such-, Drück-, Treibjagd und bei jeder Jagd auf Niederwild sowie für die Nachsuche
B
bei jedem Reviergang
C
nach Ermessen des Jagdleiters