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206
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Darf man
Wild
in Notzeiten an
Fütterungen
erlegen
? Begründen Sie Ihre Antwort.
Erklärung
Musterantwort
Bundesweit:
Erlegung von
Schalenwild
im Umkreis von 200 Metern von
Fütterungen
in Notzeiten verboten
In Brandenburg:
In Gebieten mit festgesetzter
Notzeit
jegliche
Jagdausübung
grundsätzlich verboten
Zweck:
Stressreduktion und Nahrungsaufnahme des
Wildes
unterstützen
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