Wann "erwirbt" der Käufer eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes?

A

Bei dem Abschluss eines Kaufvertrages, wenn der Kaufpreis gezahlt ist.

B

Bei der Aushändigung der Waffe durch den Verkäufer.

C

Bei der Vorlage der Waffenbesitzkarte des Käufers zum Eintrag der Waffe bei seiner zuständigen Behörde.