Hasen schälen im Winter einige junge Obstbäume. Ist der Jagdpächter zum Ersatz dieses Wildschadens verpflichtet?
Ja, aber nur bei Kernobst, nicht bei Steinobst.
Ja, aber nur wenn die Bäume eingezäunt sind.
Nein, Hasen gehören nicht zu den Wildarten, für die Wildschaden bezahlt werden muss.