Wie und wann darf Kirrmaterial erneut auf die Kirrung aufgebracht werden?
Es dürfen max. 2 kg. Getreide o. Mais unregelmäßig vergraben oder abgedeckt ausgebracht werden.
Kirrmaterial darf nur in geringer Menge und nach weitgehender Aufnahme durch das Wild neu aufgebracht werden.
Kirrmaterial muss in möglichst großer Menge unabhängig davon, ob sie von Wild befahren ist oder nicht aufgebracht werden.