Benötigen Sie für den Besitz eines Wechsellaufs in einem kleineren Kaliber als das der Basiswaffe eine Erlaubnis?
Die notwendige Erlaubnis wird durch Eintragung in die Waffenbesitzkarte erteilt.
Eine Erlaubnis ist nur erforderlich, wenn das Kaliber grösser als das der Basiswaffe ist
Für Wechselläufe wird keine gesonderte Erlaubnis benötigt