Unter dem Jagdrecht versteht man …
die ausschließliche Befungnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagrecht unterliegen, zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen.
ein Jedermannsrecht, das mit einem Jagdschein durch jeden Deutschen im Rahmen der Gesetze ausgeübt werden darf.
ein Privileg, das bestimmten Körperschaften und Einrichtungen seit dem Mittelalter zusteht und durch diese ausschließlich genutzt werden darf.