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Unter dem Jagdrecht versteht man …
A
die ausschließliche Befungnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagrecht unterliegen, zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen.
B
ein Jedermannsrecht, das mit einem Jagdschein durch jeden Deutschen im Rahmen der Gesetze ausgeübt werden darf.
C
ein Privileg, das bestimmten Körperschaften und Einrichtungen seit dem Mittelalter zusteht und durch diese ausschließlich genutzt werden darf.