Unter dem Jagdrecht versteht man …

A

die ausschließliche Befungnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagrecht unterliegen, zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen.

B

ein Jedermannsrecht, das mit einem Jagdschein durch jeden Deutschen im Rahmen der Gesetze ausgeübt werden darf.

C

ein Privileg, das bestimmten Körperschaften und Einrichtungen seit dem Mittelalter zusteht und durch diese ausschließlich genutzt werden darf.