Wann sind in der Regel Wildschäden an forstwirtschaftlich genutzten Flächen bei der zuständigen Behörde anzumelden? Nach Kenntnis des Schadens...
...genügt die Anmeldung zweimal im Jahr, bis zum 1. April oder bis zum 1. Dezember.
...genügt die Anmeldung zweimal im Jahr, bis zum 1. Mai oder bis zum 1. Oktober.
… binnen einer Woche.