Welche der folgenden Maßnahmen ist zur tierschutzgerechten Erlösung von krankgeschossenem Federwild zulässig?
Das Erwürgen durch Zudrücken der Luftröhre mit Daumen und Zeigefinger.
Das Abfangen durch einen Stich in die Kammer unterhalb der Schwinge.
Das Abschlagen, das Abnicken oder das Herbeiführen eines Genickbruchs durch Umdrehen des Kopfes.
Das Abfedern mittels eines Stichs mit einer Feder in den Hinterkopf.