Welche Regelung trifft das Wiener Jagdgesetz bezüglich expliziter Postenverbote?
Posten sind für die Erlegung von Schalenwild generell verboten.
Es gibt im Wiener Jagdgesetz keine expliziten Postenverbote.
Postenverbote gelten in Wien ausschließlich für die Bejagung von Schwarzwild.
Posten dürfen nur bei der Jagd auf Federwild verwendet werden.