Welcher Mindestgeschossdurchmesser ist im Kärntner Jagdrecht gesetzlich vorgeschrieben?
Ein Mindestdurchmesser von 5,6 mm für Rehwild.
Ein Mindestdurchmesser von 7 mm für Rot- und Gamswild.
Ein Mindestdurchmesser von 6,5 mm für alles Schalenwild.
Es sind keine gesetzlichen Kalibervorschriften festgelegt.