Welche der folgenden Bereiche werden explizit in der Unfallverhütungsvorschrift Jagd (VSG 4.4) geregelt?
Die Sicherheit von Jagdeinrichtungen, der Umgang mit Waffen sowie die Durchführung von Gesellschaftsjagden.
Die Festlegung der gesetzlichen Schonzeiten und die Berechnung von Wildschadensersatzleistungen.
Der Bau von Forststraßen sowie die waldbauliche Gestaltung von Wildackerflächen.
Die fleischhygienerechtliche Untersuchung von Wildbret und die Bestimmungen zur Direktvermarktung.