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Was trifft auf den Abschussplan für Hochwild zu?
A
Ist bis zum 5. Januar der Jagdbehörde vorzulegen
B
Bei verpachteten Jagdbezirken haben die Verpächterinnen und Verpächter das Einvernehmen zu dem aufgestellten Abschussplan vor der Vorlage bei der Jagdbehörde durch Unterschrift zu erklären
C
Der zu erfüllende Abschuss ist von der Jagdbehörde zu bestätigen oder festzusetzen