Was trifft auf den Abschussplan für Hochwild zu?
Ist bis zum 5. Januar der Jagdbehörde vorzulegen
Bei verpachteten Jagdbezirken haben die Verpächterinnen und Verpächter das Einvernehmen zu dem aufgestellten Abschussplan vor der Vorlage bei der Jagdbehörde durch Unterschrift zu erklären
Der zu erfüllende Abschuss ist von der Jagdbehörde zu bestätigen oder festzusetzen