Ordnungswidrig handelt, wer
Bei Wildfolge unterlässt, den Jagdausübungsberechtigten des Nachbarbezirks oder dessen Vertreter unverzüglich zu benachrichtigen
Einen Rehbock im November erlegt
Wild außerhalb von Notzeiten ohne ausnahmsweise Zulassung durch die zuständige Behörde füttert