Benötigt jeder Jagdpächter einen brauchbaren Hund?

Erklärung:

Es besteht die Pflicht, einen brauchbaren Hund an der Hand zu haben. Sollte ein brauchbarer Hund durch Mitjäger verfügbar sein, braucht der Pächter keinen eigenen Hund. Ein jagdlich brauchbarer Hund ermöglicht es Nachsuchen durchzuführen. Je nach Revier ermöglicht er außerdem die Arbeiten auf Niederwild und Wasserwild.

A

dem Jagdpächter muss ein brauchbarer Jagdhund zur Verfügung stehen, wenn der Einsatz eines Jagdhundes im Jagdrevier erforderlich ist.

B

sofern durch Mitjäger ein brauchbarer geprüfter Jagdhund bei der Jagdausübung zur Verfügung steht, braucht der Jagdpächter nicht zwingend einen Eigenen zu halten.

C

nur ein Pächter hat einen brauchbaren Jagdhund zu halten.

D

jeder Pächter hat einen brauchbaren Jagdhund zu halten.