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Benötigt jeder Jagdpächter einen brauchbaren Hund?
Es besteht die Pflicht, einen brauchbaren Hund an der Hand zu haben. Sollte ein brauchbarer Hund durch Mitjäger verfügbar sein, braucht der Pächter keinen eigenen Hund. Ein jagdlich brauchbarer Hund ermöglicht es Nachsuchen durchzuführen. Je nach Revier ermöglicht er außerdem die Arbeiten auf Niederwild und Wasserwild.