Bei einem Stück Rehwild stellen Sie beim Aufbrechen bedenkliche Merkmale fest. Es muss zur Fleischuntersuchung:
nur, wenn es dem gewerbsmäßigen Handel zugeführt wird
nur, wenn es zum menschlichen Verzehr verwendet werden soll
in allen der vorgenannten Fälle
nur bei Verdacht auf Umweltkontamination