Welche Aussagen zu waffenrechtlichen Vorschriften sind richtig?
Inhaber gültiger Jahresjagdscheine bedürfen zum Erwerb von Jagdlangwaffen keiner weiteren Erlaubnis wie z. B. einer Waffenbesitzkarte mit Voreintrag
unter dem Führen einer Waffe wird die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräumen oder des eigenen befriedeten Besitztums verstanden
einer Erlaubnis zum Erwerb und zum Besitz einer Waffe bedarf, wer die Waffe als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten auch nur vorübergehend zum Zwecke der sicheren Verwahrung oder der Beförderung im Sinne des Waffengesetzes erwirbt