Welche Aussagen zu waffenrechtlichen Vorschriften sind richtig?

A

In Aufbewahrungsbehältnissen der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 dürfen bis zu 10 erlaubnispflichtige Langwaffen aufbewahrt werden, sofern diese vor dem 06.07.2017 angeschafft und bei der zuständigen Behörde angezeigt wurden (Bestandsschutz).

B

in einem Innenfach aus Stahlblech mit Schwenkriegelschloss eines Sicherheitsbehältnisses der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 dürfen bis zu 5 Kurzwaffen mit zugehöriger Munition aufbewahrt werden

C

in einem Sicherheitsbehältnis der Widerstandsgrad 0 bis 200 kg dürfen Langwaffen unbegrenzt und bis zu 5 Kurzwaffen mit zugehöriger Munition (ohne räumliche Trennung) aufbewahrt werden.