Gehören Schalldämpfer zu den verbotenen Gegenständen im Sinne des Waffengesetzes?
ja
nur dann, wenn sie mit der Waffe nicht fest verbunden sind
Nein. Jagdscheininhaber müssen den Kauf eines Schalldämpfers innerhalb von zwei Wochen der Behörde melden - wie beim Kauf von Langwaffen üblich. Die Behörde trägt diesen dann in die Waffenbesitzkarte ein