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Gehören Schalldämpfer zu den verbotenen Gegenständen im Sinne des Waffengesetzes?
A
ja
B
nur dann, wenn sie mit der Waffe nicht fest verbunden sind
C
Nein. Jagdscheininhaber müssen den Kauf eines Schalldämpfers innerhalb von zwei Wochen der Behörde melden - wie beim Kauf von Langwaffen üblich. Die Behörde trägt diesen dann in die Waffenbesitzkarte ein