Gehören Schalldämpfer zu den verbotenen Gegenständen im Sinne des Waffengesetzes?

A

ja

B

nur dann, wenn sie mit der Waffe nicht fest verbunden sind

C

Nein. Jagdscheininhaber müssen den Kauf eines Schalldämpfers innerhalb von zwei Wochen der Behörde melden - wie beim Kauf von Langwaffen üblich. Die Behörde trägt diesen dann in die Waffenbesitzkarte ein